Ein Highlight vieler PilotInnen ist die Nachtsichtflugausbildung. Dieses Erlebnis der besonderen Art ist navigatorisch sehr anspruchsvoll und herausfordernd. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Berechtigung für Nachtflüge in Ihre Lizenz eingetragen.
Mindestalter: 17 Jahre bei Lizenzeintragung
Medical: Klasse 2
Berechtigung
Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie berechtigt, kontrollierte Flüge bei Nacht durchzuführen.
100 h Helikopter-Flugerfahrung nach PPL-Prüfung
- 60 h als verantwortlicher Pilot
- 20 h Überlandflüge
Die Nachtausbildung muss nach Beginn innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein und kann auf allen NVFR-Tauglichen Helikoptertypen absolviert werden
5 Flugstunden bei Nacht, davon mindestens 3 h Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon min. eine Stunde Überland-Navigation und 5 Platzrunden bei Nacht im Alleinflug. Jede Platzrunde muss einen Start und eine Landung beinhalten.
10 h Instrumenten Flug, davon können 5 h in einem Simulator FSTD(H) geflogen werden
5 h Nachtflug-Theorie
BewerberInnen, die ein IR in einem Flugzeug oder TMG besitzen bzw. besaßen, werden 5 h von den 10 h Instrumentenausbildungszeit für Hubschrauber mit einem Lehrberechtigten angerechnet.
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