Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Sprechfunkzeugnis erhalten.

In Österreich kann zwischen drei verschiedenen Sprechfunkzeugnissen gewählt werden. Die Wahl hängt zum einen von den Vorstellungen, in welchem Ausmaß die Fliegerei betrieben werden soll und zum anderen von den Englischkenntnissen ab. Das Funkerzeugnis gilt ein Leben lang und muss nicht verlängert werden. Für Zeugnisse mit Englisch, sind zusätzlich jedoch auch die Regelungen der LPE zu beachten.

Arten von Funkerzeugnissen

BFZ - BESCHRÄNKTES SPRECHFUNKZEUGNIS

Berechtigt zum Flugfunk in deutscher Sprache in Österreich.
Dies ist die richtige Wahl, wenn die Englischkenntnisse für den LPE Level 4 nicht ausreichen oder wenn es Ihnen zu aufwändig und zu teuer ist die regelmäßige Language Proficiency Examination – Sprachkompetenz durchzuführen.
Vorsicht: rein rechtlich darf damit auch nicht in Deutschland oder der Schweiz geflogen werden!

EFZ - EINGESCHRÄNKTES SPRECHFUNKZEUGNIS

Berechtigt zum deutschen und englischen Funken für Sichtflüge (VFR) im In- und Ausland.
Üblicherweise werden als PrivatpilotIn hauptsächlich Flüge im Sichtflug (VFR) durchgeführt. Bestehen keine Ambitionen in professioneller Weise zu fliegen oder dies sogar als Beruf auszuüben, ist das EFZ wohl das richtige Funkerzeugnis für Sie.

AFZ - ALLGEMEINES SPRECHFUNKZEUGNIS

Das AFZ berechtigt zum Sichtflug (VFR) und Instrumentenflug (IFR) in deutscher und englischer Sprache und ist somit das hochwertigste Funkerzeugnis.
Wirklich notwendig ist es nur, wenn es die Absicht gibt die Instrumentenflugberechtigung zu erlangen (in der Hobbyfliegerei am Helikopter eher unüblich). Der Unterschied im Lernaufwand zwischen EFZ und AFZ ist allerdings gering, deshalb empfehlen wir unseren Schülern für gewöhnlich, gleich die Prüfung für das AFZ anzustreben.
Grundsätzlich kann man aber auch später jederzeit auf ein höherwertiges Zeugnis "aufstocken" und wird anschließend nur noch in den die aufbauenden Teilen geprüft.

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