LPE - Language Proficiency Examination – Überprüfung der Sprachkompetenz

Jede Pilotin und jeder Pilot in Europa muss gem. Vorgaben der ICAO (ICAO Language Proficiency Requirements) die Sprachkompetenz in den am Flugfunk benützten Sprachen nachweisen. Für Österreich bedeutet dies Deutsch und/oder Englisch.
Diese Prüfung wird mit einem externen Language Proficiency Examiner durchgeführt. Sämtliche Infos zu Prüfern, Bestimmungen etc. sind bei der zuständigen Einrichtung für die Sprachkompetenzprüfung zu finden. (Austro Control für Österreich)

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Die Sprachkompetenz muss unabhängig von einem vorhandenen Funkerzeugnis nachgewiesen werden.

Die Sprachkompetenz wird in den folgenden Teilbereichen geprüft: Aussprache, Grammatik, Redefluss; Vokabular, Hörverständnis, Interaktion

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Von dieser Regelung ausgenommen sind ausschließlich jene PilotInnen, die unabhängig von ihrer aktuellen Berechtigung ausschließlich nach Sichtflugregeln (VFR) im deutschsprachigen Raum fliegen wollen. In diesem Fall können auch VFR-Flüge ohne Nachweis der englischen Sprachbefähigung unter ausschließlicher Verwendung von deutschen Flugfunkverfahren durchgeführt werden.

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Die Überprüfung der Sprachkompetenz besteht zum einen aus einem computergestützten Testverfahren und zum anderen aus einem persönlichen Gespräch mit einem von der Austro Control zugelassenen Language Proficiency Examiner.

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Zusätzlich wird jeder Test von zumindest 2 unabhängigen Prüfern bewertet.

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Die Bewertung erfolgt gemäß der „ICAO LANGUAGE PROFICIENCY RATING SCALE“ und wird in 6 Level unterteilt, wobei Level 6 der Höchste und Level 1 der Niedrigste ist. Zu erreichen ist mindestens LEVEL 4. Dieser Level ist z.B. für die Teilnahme am Flugfunk auf Englisch erforderlich.

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Je nach erreichtem Level, ist die Prüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Gültigkeitsdauer:    

Level 4 – vier Jahre
Level 5 – sechs Jahre
Level 6 – unbegrenz

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